Häufige Fragen

Wir haben für dich die häufigsten Fragen zusammengefasst. Hast du noch weitere Fragen? Dann melde dich bei uns!

Dauer und Inhalte

Wann beginnt der nächste Fernlehrgang?

Jederzeit! Es gibt keine festen Starttermine. Du entscheidest, wann du mit deiner Weiterbildung beginnst. Starte sofort nach Vertragsschluss oder an deinem Wunschtermin.

Eignen sich die Fernlehrgänge nur für die Altenpflege?

Unsere Fernlehrgänge sind für ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste), ambulante Betreuungseinrichtungen (Betreuungsdienste) und stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) nach § 71 Absatz 1 bis 2 SGB XI geeignet. Das sind häufig Einrichtungen für ältere Menschen, aber nicht zwingend. Unsere Lehrunterlagen enthalten vorwiegend Bezüge zur Altenpflege und sind deshalb besonders für die Altenpflege geeignet.

Unsere Fernlehrgänge sind nicht geeignet für stationäre Einrichtungen für medizinische Versorgung und Rehabilitation, Krankenhäuser sowie Räumlichkeiten, bei denen Zwecke des Wohnens und der Versorgung von Menschen mit Behinderungen im Vordergrund stehen, siehe § 71 Absatz 4 SGB XI.

Kann ich die Fernlehrgangsdauer verkürzen oder verlängern?

Eine Verlängerung ist möglich, die Fernlehrgangsdauer sollte jedoch insgesamt nicht mehr als 24 Monate betragen. Es ist uns leider nicht möglich, die Fernlehrgangsdauer zu verkürzen, da wir dir die Mindeststundenzahl sonst nicht bescheinigen können.

Wie weise ich das Praktikum nach?

Der Leistungsnachweis über das Praktikum erfolgt in Form einer schriftlichen Bestätigung über 40 Praxisstunden, die in der Regel vom Arbeitgebenden ausgestellt wird, bei dem du während des Fernlehrgangs beruflich tätig bist. Wir stellen dir eine Vorlage zur Verfügung.

Ein Praktikum ist nur für die Weiterbildungen Pflegedienstleitung und Einrichtungsleitung erforderlich.

Welchen Stundenumfang haben die Fernlehrgänge?

Die Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung umfasst 628 Unterrichtsstunden.

Die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung umfasst 788 Unterrichtsstunden sowie 40 Praxisstunden.

Die Weiterbildung zur Einrichtungsleitung umfasst 936 Unterrichtsstunden sowie 40 Praxisstunden.

Eine Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten.

Eine Praxisstunde beträgt 60 Minuten.

Muss ich an den Workshops teilnehmen?

Die Teilnahme an unseren Workshops ist freiwillig und für den Abschluss des Fernlehrgangs nicht erforderlich.

Unsere Workshops sind ein Bonus. Sie finden exklusiv nur für unsere Teilnehmenden und Absolventen statt.

Wie viel Zeit wende ich pro Woche für den Fernlehrgang auf?

Der wöchentliche Zeitaufwand hängt von deinem individuellen Lernverhalten ab. Wenn du die Lehreinheiten und Prüfungen gezielt bearbeitest und auf Wiederholungen verzichtest, wirst du mit wenigen Stunden pro Woche auskommen.

Wir empfehlen dir, die Lehreinheiten und Prüfungen in kleinen Schritten zu bearbeiten, sobald deine Zeitfenster dies zulassen. So hast du noch ausreichend Zeit für deine Arbeit, Familie und Freizeitaktivitäten.

Prüfungen und Bewertungen

Ab wann kann ich die Prüfungen bearbeiten?

Du kannst die ersten Prüfungen direkt nach Freischaltung der ersten Lehreinheiten bearbeiten. Mit jeder Freischaltung von Lehreinheiten sind zugleich zwei Prüfungen mit einer Bearbeitungsdauer á 180 Minuten abrufbar. Du bearbeitest die Prüfungen in Ruhe in deinem Tempo.

Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?

Eine Prüfung ist bestanden, wenn sie mindestens mit "ausreichend" (4,0) abgeschlossen wurde. Solltest du die Mindestpunktzahl zum Bestehen einer Prüfung nicht erreichen, hast du die Möglichkeit zu einer Nachprüfung. Die Bewertung deiner Nachprüfung fließt in das Gesamtergebnis der Prüfungen mit ein. Ein dritter Versuch ist nicht möglich.

Wie darf ich mir die Projektarbeit vorstellen?

Du bearbeitest berufsbegleitend eine Aufgabenstellung, die thematisch dem von dir gewählten Inhaltsmodul (Führungskompetenz, Ökonomie, Organisation, Recht und Soziales) entspricht. Zudem geben wir dir einzelne Fragestellungen vor, die du im Rahmen der Projektarbeit beantworten sollst. Du erhältst von uns einen Leitfaden, der dir helfen soll, deine Projektarbeit sinnvoll zu gliedern und nicht vom Kernthema abzuschweifen.

Der Bearbeitungsumfang der Projektarbeit beträgt 15 bis 20 Seiten. Die Abgabefrist beträgt 3 Monate.

Wie sieht euer Bewertungssystem aus?
sehr gut 1,0 – 1,3 Leistung entspricht den Anforderungen im besonderen Maße.
gut 1,7 – 2,0 – 2,3 Leistung entspricht den Anforderungen voll.
befriedigend 2,7 – 3,0 – 3,3 Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen.
ausreichend 3,7 – 4,0 Leistung wird den Anforderungen trotz Mängeln im Ganzen noch gerecht.
mangelhaft unter 4,0 Leistung entspricht den Anforderungen nicht.

Die Gesamtnote setzt sich zu 50 % aus den Prüfungsleistungen, zu 25 % aus der Note der Projektarbeit und zu 25 % aus der mündlichen Abschlussprüfung zusammen.

Im Zertifikat werden insbesondere die Einzelbewertungen der Prüfungen, das Ergebnis der Projektarbeit und des Abschlusskolloquiums sowie die Gesamtnote des Fernlehrgangs ausgewiesen. Dabei werden ausschließlich die Noten der ersten und zweiten Spalte genannt, also etwa „sehr gut (1,3)“.

Ist eine Anrechnung von Studienleistungen oder vorherigen Prüfungsleistungen möglich?

Nein. Wir können keine Anrechnung von Studienleistungen oder vorherigen Prüfungsleistungen anderer Weiterbildungsanbieter vornehmen.

Es besteht für unsere Teilnehmenden und Absolventen jedoch die Möglichkeit, direkt im Abschluss an ihre Weiterbildung oder zu einem späteren Zeitpunkt einen Aufbaulehrgang zur Pflegedienstleitung oder Einrichtungsleitung zu absolvieren.

Wie läuft das Abschlusskolloquium ab?

Das Abschlusskolloquium findet nach deiner Wahl in Hamburg oder als Online-Prüfung statt. Es besteht aus folgenden 3 Teilen:

  1. Präsentation der Projektarbeit mit einem Präsentationsmedium deiner Wahl (15 Minuten pro Teilnehmer:in)
  2. Diskussion der Projektarbeit mit der Prüfungskomission (15 Minuten pro Teilnehmer:in)
  3. Mündliches Prüfungsgespräch zu deinem gewählten Inhaltsmodul (30 Minuten pro Teilnehmer:in)

Preise und Bezahlung

Kann ich meinen Lehrgangs- und Zahlungsplan nachträglich ändern?

Du kannst deine Fernlehrgangsdauer verlängern, indem du die Prüfungen langsamer bearbeitest als empfohlen. Die Fernlehrgangsdauer sollte jedoch insgesamt nicht länger als 24 Monate betragen. Der Zahlungsplan bleibt unverändert. Auch im Falle einer langsameren Bearbeitung der Prüfungen ist alle 3 Monate eine Ratenzahlung fällig.

Was passiert, wenn ich mit einer Zahlungsrate in Verzug gerate?

Solange fällige Raten nicht bezahlt werden, werden keine weiteren Lehreinheiten zur Bearbeitung und Prüfung in der CURASTEP-Lernplattform freigeschaltet.

Sollte ein wichtiger Grund vorliegen (z. B. langandauernde Krankheit, Schwangerschaft oder Verdienstausfall), kannst du eine Verlängerung der Lehrgangsdauer mit Unterbrechung der Ratenzahlung beantragen. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Kann ich meinen Fernunterrichtsvertrag kündigen?

Du kannst deinen Fernunterrichtsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Bereits gezahlte fällige Raten, für die Lehreinheiten freigeschaltet wurden, werden nicht erstattet. Auf Wunsch stellen wir dir eine Bescheinigung über die bis zur Kündigung absolvierten Lehreinheiten und bestandenen Prüfungen aus.

Kann mein Arbeitgebender die Kosten für den Fernlehrgang direkt übernehmen?

Ja. Arbeitgebende können die Kostenübernahme für den Fernlehrgang uns gegenüber erklären. Sie sind dann Rechnungsempfänger. Wir möchten dadurch eine grundsätzlich steuer- und abgabenfreie Förderung der Weiterbildungsmaßnahme durch Arbeitgebende ermöglichen.

Hierzu nutzen wir unsere Kostenübernahmeerklärung. Diese sollte möglichst vor Beginn des Fernlehrgangs unterzeichnet werden.

Bietet ihr auch monatliche Zahlungen an?

Nein, weil wir allen Teilnehmenden immer für drei Monate im Voraus Lehr- und Prüfungsunterlagen zur Verfügung stellen. Damit ermöglichen wir eine schnellere und flexible Bearbeitungsreihenfolge innerhalb der einzelnen Lehrabschnitte.

Wir empfehlen, monatlich einen Teilbetrag beiseite zu legen, um die fällige Rate dann bequem in voller Höhe zu begleichen.

Lernplattform/LMS

Welche technischen Zugangsvoraussetzungen benötige ich?

Nicht viele. Unsere Lernplattform ist für alle Geräte konzipiert – vom Desktop-Rechner, über Laptops bis hin zu Tablets und Smartphones. Sie läuft auf den gängigen Webbrowsern in den aktuellsten Versionen. Für den Zugang zu unserer Plattform ist eine E-Mail-Adresse erforderlich. Ansonsten benötigst du nur einen PDF-Viewer für die Anzeige der Lehrskripte und Bearbeitung deiner Prüfungsaufgaben sowie ein Textverarbeitungsprogramm wie Microsoft Word zur Erstellung deiner Projektarbeit.

Webbrowser:

  • Desktop/Laptop: Chrome, Firefox, Safari, Edge
  • Tablet/Smartphone: Chrome, iOS Safari 11 oder höher, Samsung Internet

Beachte bitte, dass wir den Microsoft Internet Explorer nicht mehr unterstützen.
In deinem Webbrowser sollte zudem Javascript aktiviert sein, was jedoch in jedem Browser standardmäßig aktiv ist.

Welche Webbrowser-Version du aktuell nutzt oder wie du diese gegebenenfalls aktualisieren kannst, erfährst du hier:

PDF-Viewer:
Zum Anzeigen der Lehrskripte (PDF) und der Prüfungsaufgaben benötigst du einen PDF-Viewer, wie etwa den Adobe Acrobat Reader. Diesen kannst du dir bei Bedarf kostenfrei hier herunterladen:
https://get.adobe.com/reader/?loc=de

Textverarbeitungsprogramm:
Zur Bearbeitung der Prüfungsaufgaben erhältst du von uns eine PDF-Datei zum Download. Deine Lösungen kannst du direkt im PDF einarbeiten. Deine Projektarbeit kannst du mit Programmen wie Microsoft Word, Apple Pages oder den kostenlosen Alternativen von OpenOffice und LibreOffice erstellen.

Wer hat Zugang zu meinem Account?

Auf deinen Account kannst ausschließlich du selbst zugreifen. Auch wir von CURASTEP haben keine Möglichkeit, uns in deinen persönlichen Account einzuloggen.

Wer ist mein Ansprechpartner für Rückfragen?

Für Rückfragen steht dir das hilfsbereite CURASTEP-Team als zentraler Kontakt per E-Mail, Telefon oder Chat zuverlässig zur Verfügung. Wir leiten dein Anliegen an unseren pädagogischen, technischen, fachlichen oder administrativen Support weiter und setzen uns zeitnah mit dir über den von dir gewünschten Kommunikationsweg in Verbindung.

Wie erfolgt der Austausch in der Community?

Die CURASTEP-Lernplattform stellt ein Forum für Lehrgangsteilnehmer:innen und Absolvent:innen zur Verfügung. Darüber ist ein gemeinschaftlicher Austausch zu den Fernlehrgängen sowie zu verschiedenen Themen rund um die Pflege wunderbar möglich.

Über die Teilnahme an Workshops kannst du mit weiteren Lehrgangsteilnehmer:innen und Dozent:innen in direkten Kontakt treten und netzwerken.

Abschluss und Urkunde

Sind die Fernlehrgänge staatlich zugelassen?

Ja. Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) hat unsere Fernlehrgänge überprüft und bestätigt, dass diese den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen. Das bedeutet, sie sind fachlich und didaktisch für den Fernunterricht geeignet. Die jeweiligen Ziele der Fernlehrgänge können erreicht werden und die geltenden Rechtsvorschriften werden eingehalten.

Ist der Weiterbildungsabschluss staatlich anerkannt?

Ja. CURASTEP ist eine staatlich anerkannte Weiterbildungseinrichtung gemäß § 56 Abs. 2 AVPfleWoqG.

Staatlich anerkannte Weiterbildungsabschlüsse werden von den Bundesländern untereinander grundsätzlich ohne zusätzliches Anerkennungsverfahren als gleichwertig anerkannt, sodass du in jedem Bundesland in der erreichten Position beruflich tätig sein kannst.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass das alleinige Absolvieren eines Fernlehrgangs nur zur Ausübung einer leitenden Tätigkeit entsprechend des jeweiligen Abschlusses bzw. der jeweiligen von CURASTEP vergebenen Weiterbildungsbezeichnung berechtigt, wenn die bundes- und landesrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere abgeschlossene Berufsausbildung, persönliche Eignung und Berufserfahrung, erfüllt sind.

Kann ich eine Abschrift der Urkunde für meinen Vorgesetzten oder Arbeitgebenden bekommen?

Ja. Wir stellen dir zusätzlich zum Original auch eine Abschrift der Urkunde zur Vorlage bei deinem Vorgesetzten oder Arbeitgebenden aus, die dieser zur Personalakte nehmen kann.

Kann ich einen Fernlehrgang absolvieren, obwohl ich die Zugangsvoraussetzungen nicht erfülle, also etwa Quereinsteiger:in bin?

Das kommt auf den Einzelfall an.

Unsere Fernlehrgänge sind speziell für Pflegefachkräfte konzipiert. Im Rahmen des Anmeldeprozesses wird anhand der vorhandenen Abschlüsse geprüft, ob eine Teilnahme möglich ist oder zurückgestellt werden muss.